Vertragsparteien und Stellenbeschreibung
Die Parteien prüfen
Der Arbeitsvertrag muss klar benennen:
- Arbeitgeber: Vollständige Firmenbezeichnung mit Rechtsform
- Arbeitnehmer: Ihr vollständiger Name
- Arbeitsort: Wo Sie arbeiten werden
Achtung bei Konzernstrukturen: Achten Sie darauf, mit welcher Gesellschaft Sie den Vertrag schließen. Das kann Auswirkungen haben auf Kündigungsschutz, Betriebsrat und Sozialleistungen.
Die Stellenbeschreibung
Wichtig zu prüfen:
- Ist die Position korrekt bezeichnet?
- Entspricht die Beschreibung dem, was im Vorstellungsgespräch besprochen wurde?
- Gibt es eine Versetzungsklausel?
Versetzungsklausel:
"Der Arbeitnehmer kann auch mit anderen zumutbaren Tätigkeiten betraut werden."
Diese Klausel ist üblich, aber achten Sie auf:
- Gleichwertige Tätigkeit
- Zumutbarkeit
- Keine wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen
Gehalt und Zusatzleistungen
Grundgehalt
Prüfen Sie genau:
- Brutto oder Netto? (Standard ist Brutto)
- Monatlich oder jährlich? (Bei Jahresgehalt: Division durch 12 oder 13?)
- Fälligkeit: Bis wann muss gezahlt werden?
Variable Vergütung
Bei Boni, Provisionen, Prämien:
- Wie berechnet sich der variable Anteil?
- Wann wird er ausgezahlt?
- Ist er garantiert oder leistungsabhängig?
- Was passiert bei Kündigung (anteilige Zahlung)?
Zusatzleistungen
Häufige Benefits und worauf Sie achten sollten:
| Leistung | Achten auf |
|---|---|
| Firmenwagen | Privatnutzung, Klasse, Zuzahlung |
| Betriebliche Altersvorsorge | Höhe, Unverfallbarkeit |
| Urlaubsgeld | Höhe, Bedingungen |
| Weihnachtsgeld | Höhe, Rückzahlungsklauseln |
| Homeoffice-Pauschale | Höhe, Ausstattung |
| Jobticket | Kostenübernahme |
| Weiterbildungsbudget | Höhe, Rückzahlung bei Kündigung |
Überstundenvergütung
Prüfen Sie:
- Sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten?
- Wenn ja: Bis zu wie viele Stunden?
- Gibt es Zeitausgleich oder Auszahlung?
Rechtslage: Pauschale Abgeltung aller Überstunden ist unwirksam. Erlaubt sind klare Regelungen wie "10 Überstunden pro Monat sind mit dem Gehalt abgegolten".
Arbeitszeit und Flexibilität
Wochenarbeitszeit
Standard in Deutschland: 35-40 Stunden/Woche
Prüfen Sie:
- Exakte Stundenzahl pro Woche
- Verteilung auf Wochentage
- Kernarbeitszeiten oder Gleitzeit
- Pausenregelungen
Arbeitszeitmodelle
| Modell | Merkmale |
|---|---|
| Feste Arbeitszeit | Täglich gleich, z.B. 9-18 Uhr |
| Gleitzeit | Rahmenzeit + Kernzeit |
| Vertrauensarbeitszeit | Keine Zeiterfassung, Ziele zählen |
| Teilzeit | Reduzierte Wochenstunden |
| Schichtarbeit | Wechselnde Arbeitszeiten |
Arbeitszeitgesetz beachten
Maximalgrenzen:
- Maximal 8 Stunden täglich
- Ausnahmsweise bis zu 10 Stunden (mit Ausgleich)
- 11 Stunden Ruhezeit zwischen Arbeitstagen
- Sonn- und Feiertagsruhe (mit Ausnahmen)
Homeoffice / Remote Work
Falls vereinbart, klären:
- Anzahl Homeoffice-Tage
- Ausstattung (wer zahlt was?)
- Erreichbarkeitszeiten
- Dokumentationspflichten
- Arbeitsstättenverordnung (Arbeitsplatzcheck)
Urlaub und Freistellung
Gesetzlicher Urlaubsanspruch
Minimum nach BUrlG:
- 24 Werktage (bei 6-Tage-Woche)
- = 20 Arbeitstage (bei 5-Tage-Woche)
Die meisten Arbeitgeber bieten mehr:
- Standard: 25-30 Tage
- Branchenabhängig teils noch mehr
Urlaubsregelungen prüfen
Wichtige Punkte:
- Urlaubstage pro Jahr
- Übertragbarkeit ins Folgejahr (bis 31.03.?)
- Resturlaub bei Kündigung
- Urlaubssperre (wann?)
- Betriebsurlaub (Pflicht-Urlaub?)
Sonderurlaub
Gesetzlich oder tariflich geregelt:
- Hochzeit: 1-2 Tage
- Geburt eines Kindes: 1-2 Tage
- Tod naher Angehöriger: 1-3 Tage
- Umzug: 1 Tag (oft tariflich)
- Arztbesuche: Keine generelle Freistellung
Bildungsurlaub
In den meisten Bundesländern:
- 5 Tage pro Jahr (oder 10 Tage in 2 Jahren)
- Für anerkannte Weiterbildungen
- Arbeitgeber zahlt weiter
Probezeit richtig verstehen
Rechtliche Grundlagen
Die Probezeit ist:
- Nicht gesetzlich vorgeschrieben (aber üblich)
- Maximal 6 Monate (§622 Abs. 3 BGB)
- Kürzere Kündigungsfristen in dieser Zeit
Kündigungsfrist in der Probezeit
Standard: 2 Wochen zu jedem Tag
Das bedeutet:
- Kündigung kann jederzeit erfolgen
- Muss keine Fristen zum Monatsende einhalten
- Gilt für beide Seiten
Worauf achten
Prüfen Sie:
- Dauer der Probezeit (max. 6 Monate)
- Kündigungsfrist (Standard: 2 Wochen)
- Keine Begründung erforderlich
- Kein Kündigungsschutzgesetz anwendbar
Sonderfälle:
- Befristung mit Probezeit: Kürzere Probezeit möglich
- Tarifvertrag: Andere Regelungen möglich
- Schwangerschaft: Kündigungsschutz gilt trotzdem!
Tipps für die Probezeit
- Vereinbarungen schriftlich festhalten
- Regelmäßiges Feedback einholen
- Ziele früh klären
- Alle Gespräche dokumentieren
Kündigungsfristen und -schutz
Gesetzliche Kündigungsfristen
Für Arbeitnehmer:
- Standard: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
- Kann vertraglich verlängert werden (aber nicht über AN-Frist hinaus)
Für Arbeitgeber (nach Betriebszugehörigkeit):
| Jahre | Frist | Zum |
|---|---|---|
| 0-2 | 4 Wochen | 15./Monatsende |
| 2 | 1 Monat | Monatsende |
| 5 | 2 Monate | Monatsende |
| 8 | 3 Monate | Monatsende |
| 10 | 4 Monate | Monatsende |
| 12 | 5 Monate | Monatsende |
| 15 | 6 Monate | Monatsende |
| 20 | 7 Monate | Monatsende |
Kündigungsschutz
Das Kündigungsschutzgesetz gilt:
- In Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern
- Nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
Besonderer Kündigungsschutz:
- Schwangere und Mütter
- Elternzeit
- Schwerbehinderte
- Betriebsräte
- Auszubildende
Formvorschriften
Kündigungen müssen:
- Schriftlich erfolgen (§623 BGB)
- Eigenhändig unterschrieben sein
- Zugegangen sein (Nachweis wichtig)
Wettbewerbs- und Geheimhaltungsklauseln
Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses
Gilt automatisch:
- Keine Konkurrenztätigkeit
- Keine Abwerbung von Kollegen oder Kunden
- Loyalitätspflicht
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Für die Zeit nach der Kündigung:
- Maximal 2 Jahre
- Karenzentschädigung erforderlich: mindestens 50% des letzten Gehalts
- Schriftform erforderlich
- Sachlich und räumlich begrenzt
Prüfen Sie genau:
- Dauer des Verbots
- Höhe der Karenzentschädigung
- Welche Tätigkeiten sind verboten?
- Geografische Einschränkung
Unwirksam ohne Entschädigung!
Geheimhaltungsklausel (NDA)
Standard und meist unproblematisch:
- Schutz von Geschäftsgeheimnissen
- Gilt auch ohne explizite Klausel (§17 UWG)
- Zeitlich unbegrenzt möglich
- Keine Entschädigung erforderlich
Achten Sie auf:
- Klare Definition, was geheim ist
- Verhältnismäßige Reichweite
- Keine übermäßige Einschränkung
Vertragsstrafen und Rückzahlungsklauseln
Vertragsstrafen
Klauseln, die bei Vertragsverletzung Zahlung fordern:
Häufige Anlässe:
- Vertragsbruch (vorzeitige Kündigung)
- Verstoß gegen Wettbewerbsverbot
- Verletzung der Schweigepflicht
Zulässige Höhe:
- Maximal ein Bruttomonatsgehalt bei vertragswidriger Kündigung
- Muss verhältnismäßig sein
- Unwirksam, wenn unangemessen hoch
Rückzahlungsklauseln
Für Sonderzahlungen oder Ausbildungskosten:
Weihnachtsgeld/Bonus:
- Rückzahlung bei Kündigung vor Stichtag möglich
- Grenzen je nach Höhe:
- Bis 100 EUR: Bindung bis 31.03.
- Bis 1 Monatsgehalt: Bindung bis 30.06.
- Mehr: Längere Bindung möglich
Fortbildungskosten:
- Rückzahlung bei eigener Kündigung
- Staffelung nach Zeit (pro Monat weniger)
- Höchstens 3 Jahre Bindung
- Nur bei qualifizierender Weiterbildung
Unwirksame Klauseln
Diese Klauseln sind nichtig:
- Überhöhte Vertragsstrafen
- Unverhältnismäßige Bindungsfristen
- Rückzahlung ohne Staffelung
- Vertragsstrafen für ordentliche Kündigung
Die ultimative Checkliste
Vor der Unterschrift prüfen
Grunddaten:
- Korrekter Arbeitgeber (Name, Rechtsform)
- Korrekter Arbeitnehmer (Name)
- Stellenbezeichnung entspricht Vereinbarung
- Arbeitsort ist festgelegt
Vergütung:
- Bruttogehalt stimmt
- Zahlungstermin ist klar
- Variable Anteile sind definiert
- Überstundenregelung ist fair
- Sonderzahlungen sind dokumentiert
Arbeitszeit:
- Wochenstunden entsprechen Vereinbarung
- Arbeitszeitmodell ist klar
- Überstundenregelung ist transparent
Urlaub:
- Urlaubstage entsprechen Zusage
- Übertragbarkeit ist geregelt
- Kein übermäßiger Betriebsurlaub
Probezeit/Kündigung:
- Probezeit max. 6 Monate
- Kündigungsfristen sind fair
- Keine versteckten Bindungsfristen
Klauseln:
- Wettbewerbsverbot geprüft (mit Entschädigung?)
- Geheimhaltung verhältnismäßig
- Vertragsstrafen angemessen
- Rückzahlungsklauseln verstanden
Formales:
- Datum vorhanden
- Beide Unterschriften vorgesehen
- Zwei Exemplare
Bei Zweifeln
- Rechtliche Beratung einholen
- Betriebsrat fragen (wenn vorhanden)
- Nachverhandeln (besser jetzt als nach Unterschrift!)