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Mietvertrag - Worauf Sie achten sollten

Die wichtigsten Punkte beim Mietvertrag: Nebenkosten, Kaution, Kündigungsfristen, Schönheitsreparaturen und Ihre Rechte als Mieter.

Redaktion Vorlagen-Zentrale

Fachredaktion

05. Januar 20269 Min. Lesezeit

Grundlagen des Mietvertrags

Ein Mietvertrag regelt die Überlassung einer Wohnung gegen Entgelt. Dabei gibt es einiges zu beachten:

Vertragsparteien

Der Vertrag wird geschlossen zwischen:

  • Vermieter: Eigentümer oder bevollmächtigter Verwalter
  • Mieter: Alle Personen, die einziehen (idealerweise alle im Vertrag)

Wichtig: Nur wer im Vertrag steht, hat Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis!

Mietobjekt

Genau beschrieben sein sollten:

  • Vollständige Adresse
  • Lage im Gebäude (Etage, links/rechts)
  • Größe in Quadratmetern
  • Anzahl der Räume
  • Zugehörige Nebenräume (Keller, Garage, Stellplatz)
  • Ausstattung (Einbauküche, Balkon, etc.)

Mietdauer

Unbefristeter Mietvertrag:

  • Standard in Deutschland
  • Kündigung nach gesetzlichen Fristen möglich
  • Mieter: 3 Monate Kündigungsfrist
  • Vermieter: 3-9 Monate (je nach Wohndauer)

Befristeter Mietvertrag:

  • Nur bei Befristungsgrund zulässig (§575 BGB)
  • Gründe: Eigenbedarf, Umbau, Mitarbeiterwohnung
  • Keine ordentliche Kündigung möglich

Miete und Nebenkosten verstehen

Die Mietbestandteile

BegriffBedeutung
KaltmieteReine Miete ohne Nebenkosten
WarmmieteKaltmiete + Nebenkosten
BetriebskostenUmlagefähige Nebenkosten
PauschalmieteAlles-inklusiv (selten)

Umlagefähige Nebenkosten (§2 BetrKV)

Auf den Mieter umlegbar sind:

  1. Grundsteuer
  2. Wasserversorgung
  3. Entwässerung
  4. Heizkosten
  5. Warmwasserkosten
  6. Aufzug
  7. Straßenreinigung
  8. Müllabfuhr
  9. Hausreinigung
  10. Gartenpflege
  11. Beleuchtung (Gemeinschaftsflächen)
  12. Schornsteinfeger
  13. Versicherungen
  14. Hausmeister
  15. Gemeinschaftsantenne/Kabelanschluss
  16. Waschraum
  17. Sonstige Betriebskosten (nur wenn vereinbart)

Nicht umlagefähig

  • Instandhaltung und Reparaturen
  • Verwaltungskosten
  • Leerstand (Mietausfall)
  • Bankgebühren

Nebenkostenabrechnung

  • Einmal jährlich fällig
  • Spätestens 12 Monate nach Abrechnungszeitraum
  • Bei Verspätung: Nachzahlung entfällt!
  • Einsichtsrecht in Belege

Mietkaution: Ihre Rechte

Höhe der Kaution

  • Maximum: 3 Nettokaltmieten
  • Mehr ist unzulässig und kann zurückgefordert werden
  • Ratenzahlung möglich: 3 gleiche Monatsraten

Anlage der Kaution

Der Vermieter muss die Kaution:

  • Getrennt von eigenem Vermögen anlegen
  • Verzinst anlegen (mindestens banküblicher Zinssatz)
  • Zinsen gehören dem Mieter

Mietkautionskonto

Arten der Kautionsstellung:

  • Barkaution: Überweisung auf Mietkautionskonto
  • Bankbürgschaft: Bank bürgt für den Mieter
  • Mietkautionsversicherung: Versicherung statt Barkaution
  • Sparbuch: Verpfändetes Sparbuch (selten)

Rückzahlung

Die Kaution muss zurückgezahlt werden:

  • Nach Ende des Mietverhältnisses
  • Abzüglich berechtigter Forderungen
  • Frist: 3-6 Monate üblich (für Nebenkostenabrechnung)
  • Keine Verrechnung durch Mieter während Mietzeit!

Unzulässige Einbehalte

  • Normale Abnutzung
  • Schäden, die bei Einzug vorhanden waren
  • Schäden ohne Nachweis
  • Überhöhte Renovierungskosten

Schönheitsreparaturen: Was gilt?

Was sind Schönheitsreparaturen?

Darunter fallen:

  • Tapezieren und Streichen von Wänden und Decken
  • Streichen von Heizkörpern und Heizungsrohren
  • Streichen von Innentüren
  • Streichen von Fenstern und Außentüren (innen)
  • Streichen von Einbauschränken

Nicht dazu gehören:

  • Abschleifen von Parkett
  • Erneuern von Teppichboden
  • Reparaturen aller Art

Aktuelle Rechtslage

Viele Schönheitsreparaturklauseln sind unwirksam:

Unwirksam sind:

  • Starre Fristen ("alle 3 Jahre...")
  • Quotenklauseln bei Auszug
  • Endrenovierungsklauseln (generell)
  • Klauseln bei unrenoviert übernommener Wohnung

Wirksam können sein:

  • Flexible Formulierungen ("im Allgemeinen...", "je nach Zustand...")
  • Bei renoviert übernommener Wohnung
  • Wenn Wohnung objektiv renovierungsbedürftig

Im Zweifel

  • Klauseln prüfen (lassen)
  • Bei Streit: Mieterverein oder Rechtsberatung
  • Beweissicherung bei Ein- und Auszug (Fotos!)

Kleinreparaturklausel

Was regelt die Kleinreparaturklausel?

Der Mieter kann zu Kleinreparaturen herangezogen werden:

  • Nur für bestimmte Gegenstände: Die dem häufigen Zugriff ausgesetzt sind
  • Nur bis zu einem Höchstbetrag: Pro Reparatur und pro Jahr

Wirksame Klauseln

Eine Klausel ist nur wirksam, wenn:

  1. Gegenstände benannt sind (Wasserhähne, Türgriffe, etc.)
  2. Einzelgrenze max. 75-120 EUR pro Reparatur
  3. Jahresgrenze max. 6-8% der Jahresmiete
  4. Mieter die Reparatur nicht selbst durchführen muss

Was fällt darunter?

Typisch:

  • Wasserhähne und Mischbatterien
  • Duschköpfe und Brauseschläuche
  • Tür- und Fenstergriffe
  • Lichtschalter und Steckdosen
  • Rolladengurte
  • Jalousien

Nicht darunter fallen:

  • Rohrleitungen in der Wand
  • Thermostatventile der Heizung
  • Defekte durch normalen Verschleiß

Hausordnung und Regeln

Rechtliche Einordnung

Die Hausordnung wird wirksamer Vertragsbestandteil, wenn:

  • Sie dem Mietvertrag beigefügt ist
  • Oder der Mieter ihr zustimmt

Typische Regelungen

Zulässig und üblich:

  • Ruhezeiten (Mittag 13-15 Uhr, Nacht 22-6 Uhr)
  • Treppenhausreinigung
  • Müllentsorgung
  • Nutzung von Gemeinschaftsräumen
  • Haustierhaltung (mit Einschränkungen)

Unwirksam sind:

  • Generelles Tierhaltungsverbot (kleine Tiere immer erlaubt)
  • Generelles Besuchsverbot
  • Generelles Musizierverbot
  • Übermäßige Einschränkungen der Lebensführung

Ruhezeiten

Standard:

  • Mittagsruhe: 13:00 - 15:00 Uhr (regional unterschiedlich)
  • Nachtruhe: 22:00 - 6:00/7:00 Uhr
  • Sonn- und Feiertage: Ganztägige Ruhe

Sonderfälle:

  • Musik in Zimmerlautstärke: Jederzeit erlaubt
  • Bohren: Nur außerhalb der Ruhezeiten
  • Kinder: Kinderlärm ist hinzunehmen

Wohnungsübergabe richtig dokumentieren

Übergabeprotokoll

Bei Ein- und Auszug unverzichtbar:

  • Zustand aller Räume dokumentieren
  • Zählerstände notieren (Strom, Gas, Wasser, Heizung)
  • Schlüssel übergeben und quittieren
  • Von beiden Parteien unterschreiben

Checkliste Übergabeprotokoll

Für jeden Raum:

  • Wände und Decken (Zustand, Farbe)
  • Böden (Art, Beschädigungen)
  • Fenster (Funktion, Dichtung)
  • Türen (Schlösser, Beschläge)
  • Heizung (Funktion, Zustand)
  • Elektrik (Schalter, Steckdosen)
  • Sanitär (Armaturen, Silikonfugen)

Besonderheiten:

  • Vorhandene Schäden mit Fotos dokumentieren
  • Einbaugeräte und deren Zustand
  • Vorhandene Möbel des Vermieters
  • Besondere Vereinbarungen

Fotos als Beweis

  • Mit Datum (Zeitung ins Bild, Handy-Zeitstempel)
  • Übersicht und Details
  • Alle Räume
  • Alle vorhandenen Mängel
  • Bei Streit: Gerichtsverwertbar

Rechte und Pflichten als Mieter

Ihre Rechte

Gebrauchsrecht:

  • Wohnung vertragsgemäß nutzen
  • Besucher empfangen
  • Haustiere (mit Einschränkungen)

Mietminderung bei Mängeln:

  • Bei erheblichen Mängeln
  • Nach Anzeige beim Vermieter
  • Proportional zur Beeinträchtigung

Kündigungsschutz:

  • Ordentliche Kündigung durch Vermieter nur mit Grund
  • Widerspruchsrecht bei Härtefällen
  • Räumungsfrist bei Kündigung

Ihre Pflichten

Mietzahlung:

  • Pünktlich (bis 3. Werktag des Monats)
  • In voller Höhe
  • Auf das vereinbarte Konto

Obhutspflicht:

  • Schäden vermeiden
  • Mängel melden
  • Regelmäßig lüften und heizen

Duldungspflichten:

  • Instandhaltungsmaßnahmen
  • Modernisierungen (mit Ankündigung)
  • Besichtigungen (mit Ankündigung, zumutbare Zeiten)

Verbotene Maßnahmen

Als Mieter nicht erlaubt (ohne Zustimmung):

  • Bauliche Veränderungen
  • Untervermietung
  • Gewerbliche Nutzung
  • Tierhaltung größerer Tiere