HomeRatgeberVerträge
Verträge

Auto privat verkaufen - Kaufvertrag richtig aufsetzen

Kfz-Kaufvertrag für Privatverkauf: Gewährleistungsausschluss, Mängelangabe, Übergabe und was Sie beachten müssen.

Redaktion Vorlagen-Zentrale

Fachredaktion

15. Januar 20269 Min. Lesezeit

Warum ein schriftlicher Kaufvertrag?

Der Verkauf eines Autos von Privatperson zu Privatperson ist rechtlich ein Kaufvertrag nach § 433 BGB. Zwar ist kein schriftlicher Vertrag vorgeschrieben - theoretisch gilt auch eine mündliche Vereinbarung. In der Praxis sollten Sie jedoch niemals auf einen schriftlichen Kaufvertrag verzichten.

Vorteile eines schriftlichen Vertrags

  • Beweissicherung: Bei späteren Streitigkeiten haben Sie Belege
  • Rechtssicherheit: Vereinbarungen sind eindeutig dokumentiert
  • Ummeldung: Zulassungsstellen verlangen oft den Kaufvertrag
  • Versicherung: Bei Problemen nach Übergabe wichtig
  • Steuer: Nachweis für Finanzamt bei Gewinn oder Verlust

Risiken ohne schriftlichen Vertrag

RisikoKonsequenz
Streit über KaufpreisKeine Beweismöglichkeit
Versteckte MängelHaftungsfragen ungeklärt
UmmeldungsproblemeVerkäufer haftet für Bußgelder
VersicherungsfallSchadenersatzansprüche unklar

Was muss im Kfz-Kaufvertrag stehen?

Ein rechtssicherer Kaufvertrag für Privat-Pkw sollte folgende Angaben enthalten:

Pflichtangaben Verkäufer

  • Vollständiger Name und Anschrift
  • Geburtsdatum (optional, aber empfohlen)
  • Telefonnummer oder E-Mail für Rückfragen
  • Personalausweisnummer (bei hohen Beträgen)

Pflichtangaben Käufer

  • Vollständiger Name und Anschrift
  • Telefonnummer
  • Führerschein vorzeigen lassen (Kopie optional)

Fahrzeugdaten

Diese Daten müssen exakt mit dem Fahrzeugbrief übereinstimmen:

  • Hersteller und Modell (z.B. VW Golf VII 1.4 TSI)
  • Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN/VIN): 17-stellige Nummer
  • Erstzulassungsdatum: Aus dem Fahrzeugbrief
  • Amtliches Kennzeichen: Das aktuelle Kennzeichen
  • Kilometerstand: Zum Zeitpunkt der Übergabe
  • Farbe: Laut Fahrzeugbrief
  • Nächster HU/AU-Termin: Monat und Jahr

Kaufvertragliche Regelungen

  • Kaufpreis: In Ziffern und ausgeschrieben
  • Zahlungsart: Bar, Überweisung, Anzahlung
  • Übergabedatum: Wann wechselt das Auto den Besitzer?
  • Zubehör: Was ist im Preis enthalten?

Gewährleistungsausschluss formulieren

Unterschied: Gewährleistung vs. Garantie

BegriffBedeutungWer haftet?
GewährleistungGesetzliche MängelhaftungVerkäufer (2 Jahre bei Neuwagen)
GarantieFreiwillige HerstellerzusageHersteller
SachmängelausschlussVerzicht auf GewährleistungKeine Haftung

Privatverkauf: Gewährleistung ausschließen

Als Privatperson können Sie die Gewährleistung wirksam ausschließen. Dies ist beim Gebrauchtwagenverkauf üblich und empfohlen.

Wichtig: Gewerbliche Händler können die Gewährleistung nicht ausschließen!

Wirksame Formulierung

Eine rechtssichere Klausel lautet:

"Das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für bei Vertragsabschluss arglistig verschwiegene Mängel."

Was der Ausschluss nicht abdeckt

Auch mit Gewährleistungsausschluss haften Sie für:

  • Arglistig verschwiegene Mängel: Bekannte Defekte, die Sie verschweigen
  • Zugesicherte Eigenschaften: "Der Motor läuft einwandfrei"
  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit: Bewusste Täuschung

Bekannte Mängel richtig angeben

Ehrlichkeit schützt vor Haftung

Je mehr Mängel Sie im Kaufvertrag dokumentieren, desto sicherer sind Sie vor späteren Ansprüchen.

Regel: Lieber einen Mangel zu viel angeben als einen zu wenig!

Was gehört in die Mängelliste?

Alle bekannten Defekte und Auffälligkeiten:

  • Technische Mängel: Ölverlust, Geräusche, Warnlampen
  • Verschleiß: Bremsen, Kupplung, Reifen
  • Unfallschäden: Auch reparierte!
  • Optische Mängel: Kratzer, Dellen, Roststellen
  • Ausstattungsmängel: Defekte Klimaanlage, Radio, etc.
  • Fehlende Teile: Verbandskasten, Warndreieck, Ersatzrad

Beispielformulierung

"Dem Käufer sind folgende Mängel bekannt:

  • Kratzer am hinteren rechten Kotflügel (ca. 10 cm)
  • Klimaanlage funktioniert nicht
  • Reifen vorne links: Profil unter 3 mm
  • Fahrzeug hatte einen Unfall im Jahr 2021 (repariert, Heck)
  • Ölwechsel steht an (laut Bordcomputer in 2.000 km)"

Kilometerstand und Unfallschäden

Kilometerstand dokumentieren

Der Kilometerstand ist einer der häufigsten Streitpunkte beim Autokauf.

Als Verkäufer sollten Sie:

  1. Kilometerstand bei Übergabe gemeinsam ablesen
  2. Stand im Kaufvertrag exakt notieren
  3. Foto von Tacho und Fahrzeugbrief machen
  4. Letzten Servicebericht beilegen (falls vorhanden)

Formulierung im Vertrag:

"Der Kilometerstand beträgt bei Übergabe 125.432 km. Der Verkäufer erklärt, dass ihm nicht bekannt ist, ob der Kilometerstand den tatsächlich gefahrenen Kilometern entspricht."

Unfallschäden angeben

Die Frage "Ist das Auto unfallfrei?" ist kritisch. Falsche Angaben können zur Anfechtung des Kaufvertrags führen.

Empfohlene Formulierung:

SituationFormulierung
Unfallfrei"Das Fahrzeug ist nach Kenntnis des Verkäufers unfallfrei."
Unfallschaden bekannt"Das Fahrzeug hatte einen Unfall am [Datum]. Der Schaden wurde repariert bei [Werkstatt]."
Unbekannt"Dem Verkäufer sind keine Unfallschäden bekannt. Für Vorbesitzer kann keine Aussage getroffen werden."

Tachomanipulation erkennen

Anzeichen für manipulierten Kilometerstand:

  • Verschleiß passt nicht zum Kilometerstand
  • Serviceheft lückenhaft oder fehlend
  • Letzte HU weit zurückliegend
  • Pedalgummis und Lenkrad stark abgenutzt
  • Preis zu niedrig für die Laufleistung

Die sichere Übergabe

Vor der Übergabe

  1. Personalausweis prüfen: Stimmt der Käufer mit den Angaben überein?
  2. Führerschein zeigen lassen: Hat der Käufer überhaupt eine Fahrerlaubnis?
  3. Probefahrt vor Vertragsschluss: Der Käufer kennt den Zustand
  4. Fahrzeug nochmals begehen: Mängel gemeinsam dokumentieren

Bei der Übergabe

Checkliste für Verkäufer:

  • Kaufvertrag beidseitig unterschrieben
  • Kaufpreis vollständig erhalten
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) übergeben
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) übergeben
  • Alle Schlüssel übergeben (auch Ersatzschlüssel!)
  • Serviceheft und Bedienungsanleitung übergeben
  • TÜV/AU-Berichte übergeben
  • Kopie des Kaufvertrags für eigene Unterlagen

Nach der Übergabe

Als Verkäufer:

  • Versicherung informieren (Halterwechsel)
  • Abmeldung bei Zulassungsstelle (falls vereinbart)
  • Kopie aller Unterlagen aufbewahren

Wichtig: Vereinbaren Sie schriftlich, wer das Fahrzeug ummeldet. Erfolgt keine Ummeldung, haften Sie als eingetragener Halter weiterhin für Bußgelder!

Zahlung: Bar oder Überweisung?

Barzahlung

Vorteile:

  • Sofortige Sicherheit
  • Kein Überweisungsrisiko
  • Schnelle Abwicklung

Nachteile:

  • Falschgeldrisiko
  • Hohe Summen unbequem
  • Sicherheitsrisiko (Überfall)

Tipps für Barzahlung:

  • Treffen Sie sich bei einer Bank
  • Lassen Sie die Scheine prüfen (Bankschalter)
  • Nehmen Sie eine Begleitperson mit
  • Übergabe nur am Tag, an öffentlichen Orten

Überweisung

Vorteile:

  • Sicherer bei hohen Beträgen
  • Nachweisbar
  • Kein Bargeldrisiko

Nachteile:

  • Dauert 1-2 Werktage
  • Risiko bei Vorkasse

Sichere Abwicklung:

  1. Anzahlung in bar (z.B. 500 €)
  2. Restbetrag per Überweisung
  3. Fahrzeugbrief erst nach Zahlungseingang übergeben

Anzahlung vereinbaren

Falls Sie das Fahrzeug reservieren:

"Der Käufer leistet eine Anzahlung von 500 EUR. Diese wird bei Nichtabnahme des Fahrzeugs durch den Käufer einbehalten. Bei Rücktritt des Verkäufers wird die Anzahlung vollständig zurückgezahlt."

Ummeldung: Wer ist verantwortlich?

Gesetzliche Regelung

Nach § 13 FZV muss der neue Halter das Fahrzeug innerhalb von 3 Wochen ummelden.

Problem: Meldet der Käufer nicht um, bleiben Bußgelder und Steuern beim Verkäufer hängen!

Absicherung für Verkäufer

Option 1: Gemeinsame Ummeldung

  • Fahren Sie gemeinsam zur Zulassungsstelle
  • Ummeldung erfolgt sofort
  • Sicherste Variante

Option 2: Abmeldung durch Verkäufer

  • Sie melden das Fahrzeug vor Übergabe ab
  • Käufer muss es vor der Fahrt zulassen
  • Kurzzeitkennzeichen oder Überführung

Option 3: Veräußerungsanzeige

  • Melden Sie den Verkauf der Zulassungsstelle
  • Formular online oder vor Ort
  • Dokumentiert den Halterwechsel

Klausel im Kaufvertrag

"Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe umzumelden. Der Verkäufer behält sich vor, das Fahrzeug abzumelden, falls der Nachweis der Ummeldung nicht fristgerecht erbracht wird."

Häufige Streitfälle vermeiden

Die häufigsten Probleme nach dem Verkauf

ProblemUrsacheVermeidung
"Das war vorher nicht kaputt!"Mangel nicht dokumentiertMängelliste im Vertrag
"Der Tacho ist manipuliert!"Keine AbsicherungDisclaimer zur Laufleistung
"Du hast mir zugesichert, dass..."Mündliche ZusagenNur schriftliche Zusagen
"Ich will mein Geld zurück!"KäuferreueGewährleistungsausschluss

Probefahrt absichern

Vor der Probefahrt:

  • Führerschein prüfen und kopieren
  • Personalausweis prüfen
  • Begleiten Sie den Käufer
  • Vereinbaren Sie eine Route

Klausel für Probefahrt:

"Der Interessent haftet für alle während der Probefahrt verursachten Schäden, soweit diese nicht durch die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt sind."

Rücktritt nach Kauf?

Als Käufer:

  • Kein Widerrufsrecht bei Privatkauf!
  • Rücktritt nur bei arglistiger Täuschung
  • Anfechtung bei versteckten Mängeln möglich

Als Verkäufer:

  • Nach Übergabe kein Rücktritt möglich
  • Anzahlung kann einbehalten werden
  • Schadenersatz bei Nichtabnahme

Checkliste: Auto privat verkaufen

Vor dem Verkauf

  • Fahrzeugbrief vorhanden
  • Serviceheft und Rechnungen zusammenstellen
  • Alle Schlüssel vorhanden
  • Mängel dokumentieren
  • Realistischen Preis ermitteln (DAT/Schwacke)
  • Fotos für Inserat machen
  • Fahrzeug reinigen

Beim Verkauf

  • Kaufvertrag vorbereiten
  • Personalausweis des Käufers prüfen
  • Führerschein prüfen
  • Probefahrt durchführen
  • Mängel gemeinsam durchgehen
  • Kilometerstand notieren
  • Kaufvertrag unterschreiben
  • Zahlung erhalten und quittieren

Nach dem Verkauf

  • Fahrzeugbrief übergeben
  • Alle Schlüssel übergeben
  • Kopie des Kaufvertrags aufbewahren
  • Versicherung informieren
  • Veräußerungsanzeige bei Zulassungsstelle
  • Ummeldung nachverfolgen

Fazit

Ein sorgfältig ausgefüllter Kaufvertrag schützt Sie als Verkäufer vor späteren Problemen. Die wichtigsten Punkte:

  1. Schriftlicher Vertrag ist Pflicht
  2. Gewährleistung ausschließen (wirksame Formulierung)
  3. Alle bekannten Mängel dokumentieren
  4. Kilometerstand korrekt angeben mit Disclaimer
  5. Sichere Zahlung vereinbaren
  6. Ummeldung regeln

Mit unserem Kfz-Kaufvertrag-Generator erstellen Sie in wenigen Minuten einen rechtssicheren Kaufvertrag - kostenlos und direkt als PDF.