E-Rechnungspflicht auch für Handwerker
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die E-Rechnungspflicht – und ja, sie betrifft auch Handwerksbetriebe. Egal ob Elektriker, Maler, Installateur oder Schreiner: Wenn Sie an andere Unternehmen Rechnungen stellen, müssen diese bald im E-Rechnungsformat sein.
Was bedeutet das für Ihren Betrieb?
Empfangspflicht (seit 01.01.2026):
- Sie müssen E-Rechnungen empfangen können
- Ein E-Mail-Postfach reicht aus
- Keine Ablehnung von E-Rechnungen erlaubt
Versandpflicht (mit Übergangsfristen):
| Zeitraum | Was gilt? |
|---|---|
| 2026 | PDF/Papier noch erlaubt (mit Zustimmung) |
| Ab 2027 | E-Rechnung bei Umsatz > 800.000 EUR |
| Ab 2028 | E-Rechnung für alle Betriebe |
Wann müssen Sie E-Rechnungen erstellen?
E-Rechnung erforderlich bei:
- Rechnungen an GmbH, AG, UG, KG, OHG
- Rechnungen an andere Handwerksbetriebe
- Rechnungen an Freiberufler (Steuerberater, Anwälte etc.)
- Gewerbliche Kunden aller Art
E-Rechnung NICHT erforderlich bei:
- Rechnungen an Privatpersonen (B2C)
- Kleinbetragsrechnungen unter 250 EUR
- Fahrausweise und ähnliche Dokumente
Praxis-Beispiel
Herr Müller, Elektriker:
- Auftrag: Elektroinstallation für Zahnarztpraxis (GmbH)
- Rechnungsbetrag: 4.500 EUR
- → E-Rechnung erforderlich (an Unternehmen)
Herr Müller, Elektriker:
- Auftrag: Steckdosen-Installation bei Familie Schmidt
- Rechnungsbetrag: 350 EUR
- → Normale Rechnung ausreichend (an Privatperson)
Besonderheiten der Handwerkerrechnung
Handwerkerrechnungen haben typische Bestandteile, die in der E-Rechnung korrekt abgebildet werden müssen:
Typische Rechnungsposten
1. Materialkosten
- Verwendete Materialien einzeln aufführen
- Einkaufspreis + Aufschlag
- Mit korrektem Steuersatz (meist 19%)
2. Arbeitszeit/Lohnkosten
- Stunden oder Pauschale
- Stundensatz angeben
- Steuersatz: 19%
3. Fahrtkosten
- Anfahrt und ggf. Rückfahrt
- Pauschale oder Kilometergeld
- Steuersatz: 19%
4. Kleinmaterial/Nebenkosten
- Pauschale für Verbrauchsmaterial
- Oder einzeln aufführen
Beispielrechnung Struktur
| Position | Beschreibung | Menge | Einheit | Einzelpreis | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Steckdose Jung AS500 | 5 | Stk. | 12,50 € | 62,50 € |
| 2 | Kabel NYM-J 3x1,5 | 25 | m | 1,80 € | 45,00 € |
| 3 | Montagearbeiten | 3 | Std. | 58,00 € | 174,00 € |
| 4 | Anfahrt | 1 | Pausch. | 35,00 € | 35,00 € |
Steuersätze beachten
| Leistungsart | Steuersatz |
|---|---|
| Material | 19% |
| Arbeitszeit | 19% |
| Fahrtkosten | 19% |
| Bestimmte Reparaturen | ggf. 7% |
Hinweis: Bei Werklieferungen mit Material kann unter Umständen der ermäßigte Steuersatz gelten. Im Zweifel Steuerberater fragen.
Material, Arbeitszeit, Fahrtkosten in ZUGFeRD
So bilden Sie die typischen Handwerker-Positionen in der E-Rechnung ab:
Materialkosten
Im E-Rechnungs-XML:
- Artikelbezeichnung: Genaue Beschreibung des Materials
- Menge: Anzahl der Einheiten
- Einheit: Stück, Meter, kg etc. (Standard-Codes nutzen)
- Einzelpreis: Netto-Preis pro Einheit
- Steuersatz: "S" für Standard (19%)
Beispiel-Position:
Schalter ABB Busch-Jaeger, 10 Stk., 15,50 €/Stk., MwSt. 19%
Arbeitszeit/Lohnkosten
Im E-Rechnungs-XML:
- Artikelbezeichnung: Art der Arbeit
- Menge: Stunden oder Pauschale (1)
- Einheit: "HUR" (Stunden) oder "C62" (Pauschale)
- Einzelpreis: Stundensatz oder Pauschalbetrag
- Steuersatz: 19%
Beispiel-Position:
Montage- und Installationsarbeiten, 4,5 Std., 62,00 €/Std., MwSt. 19%
Fahrtkosten
Option 1: Pauschale
- Artikelbezeichnung: "Anfahrtspauschale" oder "Fahrtkosten"
- Menge: 1
- Einheit: "C62" (Pauschale)
- Einzelpreis: Pauschalbetrag
Option 2: Kilometergeld
- Artikelbezeichnung: "Fahrtkosten Anfahrt und Rückfahrt"
- Menge: Anzahl km
- Einheit: "KMT" (Kilometer)
- Einzelpreis: €/km
Einheitencodes (UN/ECE Rec. 20)
| Code | Bedeutung | Anwendung |
|---|---|---|
| C62 | Einheit/Stück | Pauschalen, Einzelposten |
| HUR | Stunde | Arbeitszeit |
| KMT | Kilometer | Fahrtkosten |
| MTR | Meter | Kabel, Rohre |
| KGM | Kilogramm | Material nach Gewicht |
| LTR | Liter | Flüssigkeiten |
Steuersätze richtig angeben (19% vs. 7%)
Bei Handwerkerrechnungen gilt in der Regel der Regelsteuersatz von 19%. Es gibt jedoch Ausnahmen:
Regelsteuersatz 19%
Gilt für:
- Die meisten Handwerksleistungen
- Materiallieferungen
- Reparaturen und Wartung
- Neuinstallationen
- Fahrtkosten
Ermäßigter Steuersatz 7%
Kann gelten für:
- Bestimmte Kunsthandwerkerleistungen
- Restaurierungsarbeiten an Kulturgütern
- Lieferung bestimmter Produkte (z.B. Brennholz)
Achtung: Der ermäßigte Steuersatz ist die Ausnahme! Im Zweifel 19% anwenden.
Gemischte Steuersätze
Wenn eine Rechnung Positionen mit unterschiedlichen Steuersätzen enthält:
- Jede Position mit eigenem Steuersatz kennzeichnen
- Summen getrennt ausweisen
- E-Rechnung unterstützt das automatisch
Beispiel:
| Position | Netto | MwSt.-Satz | MwSt. | Brutto |
|---|---|---|---|---|
| Material | 500 € | 19% | 95 € | 595 € |
| Brennholz | 100 € | 7% | 7 € | 107 € |
| Summe | 600 € | 102 € | 702 € |
Reverse-Charge bei Bauleistungen
Bei bestimmten Bauleistungen an andere Bauunternehmer:
- Steuerschuldnerschaft geht auf Empfänger über
- Rechnung ohne Umsatzsteuer
- Hinweis: "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§13b UStG)"
Wann gilt Reverse-Charge?
- Bauleistungen i.S.d. §13b UStG
- Empfänger ist selbst Bauunternehmer
- Empfänger verwendet Leistung für Bauleistungen
§35a EStG: Haushaltsnahe Dienstleistungen
Für Privatkunden (B2C) können Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar sein. Als Handwerker können Sie Ihren Kunden dabei helfen:
Was ist §35a EStG?
Privatpersonen können 20% der Arbeitskosten (max. 1.200 €/Jahr) von ihrer Einkommensteuer abziehen für:
- Handwerkerleistungen im Haushalt
- Renovierung, Erhaltung, Modernisierung
- Reparaturen
Wichtig: Nur der Lohnanteil ist absetzbar, nicht das Material!
Was muss auf der Rechnung stehen?
Damit der Kunde die Steuerermäßigung nutzen kann:
-
Arbeitskosten separat ausweisen
- Lohnkosten getrennt von Materialkosten
- Anfahrtskosten separat (zählen zum Lohn)
-
Leistungsort angeben
- Adresse des Privathaushalts
- "Arbeiten in der Wohnung des Auftraggebers"
-
Unbare Zahlung
- Hinweis: "Bitte überweisen Sie den Betrag auf..."
- Barzahlung verhindert Steuerermäßigung!
Beispiel-Ausweis auf der Rechnung
Anteil Arbeitskosten (§35a EStG):
- Montagearbeiten: 174,00 EUR
- Anfahrt: 35,00 EUR
- Summe Arbeitskosten: 209,00 EUR (inkl. 19% MwSt.)
Hinweis: Die Arbeitskosten können Sie gemäß §35a EStG bei Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Voraussetzung ist die unbare Zahlung.
In der E-Rechnung
Auch in der E-Rechnung sollten Sie:
- Arbeitskosten separat als Position führen
- Einen Hinweistext zum §35a EStG einfügen
- Bei ZUGFeRD: Im PDF-Teil sichtbar machen
Hinweis: Der §35a-Ausweis ist bei B2C-Rechnungen hilfreich. Bei B2B-Rechnungen (E-Rechnung) ist er weniger relevant, da Unternehmen die Vorsteuer abziehen.
E-Rechnung vom Smartphone erstellen
Als Handwerker sind Sie viel unterwegs. Die gute Nachricht: E-Rechnungen lassen sich auch mobil erstellen.
Mobile Optionen
1. Web-Generator im Browser
- Unser E-Rechnungsgenerator funktioniert auch auf dem Smartphone
- Keine App-Installation nötig
- Alle Daten bleiben lokal
2. Handwerker-Apps mit E-Rechnung
- Spezialisierte Apps für Handwerker
- Oft mit Zeiterfassung kombiniert
- Exportfunktion für ZUGFeRD/XRechnung
3. Cloud-Buchhaltung
- Lexoffice, sevDesk, Billie etc.
- Rechnungen von überall erstellen
- Automatische E-Rechnungs-Generierung
Workflow: Rechnung direkt beim Kunden
- Auftrag abschließen
- Smartphone zücken
- Material und Arbeitszeit eingeben
- E-Rechnung generieren
- Per E-Mail an Kunden senden
Vorteile der mobilen Rechnungsstellung
- Schnellere Zahlung: Rechnung sofort nach Abschluss
- Keine vergessenen Positionen: Direkt vor Ort erfassen
- Weniger Büroarbeit: Abends keine Rechnungen mehr schreiben
- Professioneller Eindruck: Moderne Arbeitsweise
Tipps für die mobile Nutzung
Vorlagen nutzen:
- Häufige Leistungen als Vorlagen speichern
- Materialpreise hinterlegen
- Stundensätze vorausfüllen
Gute Internetverbindung:
- WLAN beim Kunden nutzen
- Oder: Offline-fähige App wählen
Unterschrift:
- Digitale Unterschrift des Kunden einholen
- Oder: Auftragsbestätigung separat
Integration mit Handwerker-Software
Viele Handwerksbetriebe nutzen bereits Branchensoftware. Die gute Nachricht: Die meisten Programme unterstützen mittlerweile E-Rechnungen.
Beliebte Handwerker-Software mit E-Rechnung
| Software | E-Rechnung | ZUGFeRD | XRechnung |
|---|---|---|---|
| TopKontor Handwerk | ✓ | ✓ | ✓ |
| TAIFUN Handwerk | ✓ | ✓ | ✓ |
| Sage 50 Handwerk | ✓ | ✓ | ✓ |
| Handwerk digital | ✓ | ✓ | ✓ |
| Lexoffice | ✓ | ✓ | ✓ |
| sevDesk | ✓ | ✓ | ✓ |
Worauf beim Software-Update achten?
Prüfen Sie:
- Ist E-Rechnung im Funktionsumfang enthalten?
- Welche Formate werden unterstützt?
- Ist ein Update erforderlich?
- Fallen Zusatzkosten an?
Kontaktieren Sie Ihren Anbieter:
- Fragen Sie nach E-Rechnungs-Funktionalität
- Lassen Sie sich die Nutzung zeigen
- Prüfen Sie, ob Validierung integriert ist
Wenn Ihre Software keine E-Rechnung kann
Option 1: Software-Update
- Neueste Version installieren
- E-Rechnung nachträglich freischalten
Option 2: Zusatz-Tool
- Rechnung als PDF/Daten exportieren
- Mit E-Rechnungs-Konverter umwandeln
Option 3: Separater Generator
- Unseren kostenlosen Generator nutzen
- Daten manuell übertragen
- Für gelegentliche B2B-Rechnungen praktikabel
Datenaustausch automatisieren
Für größere Betriebe:
- API-Schnittstellen nutzen
- Export-/Import-Funktionen einrichten
- Buchhaltung direkt anbinden
Muster-E-Rechnung für Handwerker
Hier ein komplettes Beispiel einer Handwerker-E-Rechnung:
Kopfdaten
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Rechnungsnummer | RE-2026-0042 |
| Rechnungsdatum | 26.01.2026 |
| Leistungsdatum | 25.01.2026 |
| Zahlungsziel | 14 Tage (09.02.2026) |
Absender (Handwerker)
Elektro Müller GmbH Handwerkerstraße 15 12345 Musterstadt
Tel: 01234 56789 E-Mail: info@elektro-mueller.de
Steuernummer: 12/345/67890 USt-IdNr.: DE123456789
IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00 BIC: COBADEFFXXX
Empfänger (Kunde)
Autohaus Schmidt GmbH Industriestraße 42 12345 Musterstadt
Kundennummer: K-1234
Positionen
| Pos. | Beschreibung | Menge | Einheit | Einzelpreis | MwSt. | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | LED-Hallenstrahler 100W | 4 | Stk. | 89,00 € | 19% | 356,00 € |
| 2 | Kabel NYM-J 5x2,5 | 50 | m | 2,40 € | 19% | 120,00 € |
| 3 | Kleinmaterial | 1 | Pausch. | 35,00 € | 19% | 35,00 € |
| 4 | Montage- und Elektroarbeiten | 6 | Std. | 62,00 € | 19% | 372,00 € |
| 5 | Anfahrt | 1 | Pausch. | 45,00 € | 19% | 45,00 € |
Summenblock
| Betrag | |
|---|---|
| Nettobetrag | 928,00 € |
| + 19% MwSt. | 176,32 € |
| Gesamtbetrag | 1.104,32 € |
Zahlungshinweis
Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag innerhalb von 14 Tagen auf das oben genannte Konto. Bei Skonto (2% bei Zahlung innerhalb 7 Tagen): 1.082,23 €
Als E-Rechnung
Diese Rechnung wird als ZUGFeRD-PDF erstellt:
- Visuell wie oben dargestellt
- XML-Daten eingebettet für automatische Verarbeitung
- Profil: EN 16931 (EU-konform)