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E-Rechnung für Handwerker - Pflichten ab 2026

E-Rechnungspflicht für Handwerksbetriebe: Was ändert sich? Material, Arbeitszeit und Fahrtkosten in der E-Rechnung korrekt abbilden.

Redaktion Vorlagen-Zentrale

Fachredaktion

26. Januar 20268 Min. Lesezeit

E-Rechnungspflicht auch für Handwerker

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die E-Rechnungspflicht – und ja, sie betrifft auch Handwerksbetriebe. Egal ob Elektriker, Maler, Installateur oder Schreiner: Wenn Sie an andere Unternehmen Rechnungen stellen, müssen diese bald im E-Rechnungsformat sein.

Was bedeutet das für Ihren Betrieb?

Empfangspflicht (seit 01.01.2026):

  • Sie müssen E-Rechnungen empfangen können
  • Ein E-Mail-Postfach reicht aus
  • Keine Ablehnung von E-Rechnungen erlaubt

Versandpflicht (mit Übergangsfristen):

ZeitraumWas gilt?
2026PDF/Papier noch erlaubt (mit Zustimmung)
Ab 2027E-Rechnung bei Umsatz > 800.000 EUR
Ab 2028E-Rechnung für alle Betriebe

Wann müssen Sie E-Rechnungen erstellen?

E-Rechnung erforderlich bei:

  • Rechnungen an GmbH, AG, UG, KG, OHG
  • Rechnungen an andere Handwerksbetriebe
  • Rechnungen an Freiberufler (Steuerberater, Anwälte etc.)
  • Gewerbliche Kunden aller Art

E-Rechnung NICHT erforderlich bei:

  • Rechnungen an Privatpersonen (B2C)
  • Kleinbetragsrechnungen unter 250 EUR
  • Fahrausweise und ähnliche Dokumente

Praxis-Beispiel

Herr Müller, Elektriker:

  • Auftrag: Elektroinstallation für Zahnarztpraxis (GmbH)
  • Rechnungsbetrag: 4.500 EUR
  • → E-Rechnung erforderlich (an Unternehmen)

Herr Müller, Elektriker:

  • Auftrag: Steckdosen-Installation bei Familie Schmidt
  • Rechnungsbetrag: 350 EUR
  • → Normale Rechnung ausreichend (an Privatperson)

Besonderheiten der Handwerkerrechnung

Handwerkerrechnungen haben typische Bestandteile, die in der E-Rechnung korrekt abgebildet werden müssen:

Typische Rechnungsposten

1. Materialkosten

  • Verwendete Materialien einzeln aufführen
  • Einkaufspreis + Aufschlag
  • Mit korrektem Steuersatz (meist 19%)

2. Arbeitszeit/Lohnkosten

  • Stunden oder Pauschale
  • Stundensatz angeben
  • Steuersatz: 19%

3. Fahrtkosten

  • Anfahrt und ggf. Rückfahrt
  • Pauschale oder Kilometergeld
  • Steuersatz: 19%

4. Kleinmaterial/Nebenkosten

  • Pauschale für Verbrauchsmaterial
  • Oder einzeln aufführen

Beispielrechnung Struktur

PositionBeschreibungMengeEinheitEinzelpreisGesamt
1Steckdose Jung AS5005Stk.12,50 €62,50 €
2Kabel NYM-J 3x1,525m1,80 €45,00 €
3Montagearbeiten3Std.58,00 €174,00 €
4Anfahrt1Pausch.35,00 €35,00 €

Steuersätze beachten

LeistungsartSteuersatz
Material19%
Arbeitszeit19%
Fahrtkosten19%
Bestimmte Reparaturenggf. 7%

Hinweis: Bei Werklieferungen mit Material kann unter Umständen der ermäßigte Steuersatz gelten. Im Zweifel Steuerberater fragen.

Material, Arbeitszeit, Fahrtkosten in ZUGFeRD

So bilden Sie die typischen Handwerker-Positionen in der E-Rechnung ab:

Materialkosten

Im E-Rechnungs-XML:

  • Artikelbezeichnung: Genaue Beschreibung des Materials
  • Menge: Anzahl der Einheiten
  • Einheit: Stück, Meter, kg etc. (Standard-Codes nutzen)
  • Einzelpreis: Netto-Preis pro Einheit
  • Steuersatz: "S" für Standard (19%)

Beispiel-Position:

Schalter ABB Busch-Jaeger, 10 Stk., 15,50 €/Stk., MwSt. 19%

Arbeitszeit/Lohnkosten

Im E-Rechnungs-XML:

  • Artikelbezeichnung: Art der Arbeit
  • Menge: Stunden oder Pauschale (1)
  • Einheit: "HUR" (Stunden) oder "C62" (Pauschale)
  • Einzelpreis: Stundensatz oder Pauschalbetrag
  • Steuersatz: 19%

Beispiel-Position:

Montage- und Installationsarbeiten, 4,5 Std., 62,00 €/Std., MwSt. 19%

Fahrtkosten

Option 1: Pauschale

  • Artikelbezeichnung: "Anfahrtspauschale" oder "Fahrtkosten"
  • Menge: 1
  • Einheit: "C62" (Pauschale)
  • Einzelpreis: Pauschalbetrag

Option 2: Kilometergeld

  • Artikelbezeichnung: "Fahrtkosten Anfahrt und Rückfahrt"
  • Menge: Anzahl km
  • Einheit: "KMT" (Kilometer)
  • Einzelpreis: €/km

Einheitencodes (UN/ECE Rec. 20)

CodeBedeutungAnwendung
C62Einheit/StückPauschalen, Einzelposten
HURStundeArbeitszeit
KMTKilometerFahrtkosten
MTRMeterKabel, Rohre
KGMKilogrammMaterial nach Gewicht
LTRLiterFlüssigkeiten

Steuersätze richtig angeben (19% vs. 7%)

Bei Handwerkerrechnungen gilt in der Regel der Regelsteuersatz von 19%. Es gibt jedoch Ausnahmen:

Regelsteuersatz 19%

Gilt für:

  • Die meisten Handwerksleistungen
  • Materiallieferungen
  • Reparaturen und Wartung
  • Neuinstallationen
  • Fahrtkosten

Ermäßigter Steuersatz 7%

Kann gelten für:

  • Bestimmte Kunsthandwerkerleistungen
  • Restaurierungsarbeiten an Kulturgütern
  • Lieferung bestimmter Produkte (z.B. Brennholz)

Achtung: Der ermäßigte Steuersatz ist die Ausnahme! Im Zweifel 19% anwenden.

Gemischte Steuersätze

Wenn eine Rechnung Positionen mit unterschiedlichen Steuersätzen enthält:

  • Jede Position mit eigenem Steuersatz kennzeichnen
  • Summen getrennt ausweisen
  • E-Rechnung unterstützt das automatisch

Beispiel:

PositionNettoMwSt.-SatzMwSt.Brutto
Material500 €19%95 €595 €
Brennholz100 €7%7 €107 €
Summe600 €102 €702 €

Reverse-Charge bei Bauleistungen

Bei bestimmten Bauleistungen an andere Bauunternehmer:

  • Steuerschuldnerschaft geht auf Empfänger über
  • Rechnung ohne Umsatzsteuer
  • Hinweis: "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§13b UStG)"

Wann gilt Reverse-Charge?

  • Bauleistungen i.S.d. §13b UStG
  • Empfänger ist selbst Bauunternehmer
  • Empfänger verwendet Leistung für Bauleistungen

§35a EStG: Haushaltsnahe Dienstleistungen

Für Privatkunden (B2C) können Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar sein. Als Handwerker können Sie Ihren Kunden dabei helfen:

Was ist §35a EStG?

Privatpersonen können 20% der Arbeitskosten (max. 1.200 €/Jahr) von ihrer Einkommensteuer abziehen für:

  • Handwerkerleistungen im Haushalt
  • Renovierung, Erhaltung, Modernisierung
  • Reparaturen

Wichtig: Nur der Lohnanteil ist absetzbar, nicht das Material!

Was muss auf der Rechnung stehen?

Damit der Kunde die Steuerermäßigung nutzen kann:

  1. Arbeitskosten separat ausweisen

    • Lohnkosten getrennt von Materialkosten
    • Anfahrtskosten separat (zählen zum Lohn)
  2. Leistungsort angeben

    • Adresse des Privathaushalts
    • "Arbeiten in der Wohnung des Auftraggebers"
  3. Unbare Zahlung

    • Hinweis: "Bitte überweisen Sie den Betrag auf..."
    • Barzahlung verhindert Steuerermäßigung!

Beispiel-Ausweis auf der Rechnung

Anteil Arbeitskosten (§35a EStG):

  • Montagearbeiten: 174,00 EUR
  • Anfahrt: 35,00 EUR
  • Summe Arbeitskosten: 209,00 EUR (inkl. 19% MwSt.)

Hinweis: Die Arbeitskosten können Sie gemäß §35a EStG bei Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Voraussetzung ist die unbare Zahlung.

In der E-Rechnung

Auch in der E-Rechnung sollten Sie:

  • Arbeitskosten separat als Position führen
  • Einen Hinweistext zum §35a EStG einfügen
  • Bei ZUGFeRD: Im PDF-Teil sichtbar machen

Hinweis: Der §35a-Ausweis ist bei B2C-Rechnungen hilfreich. Bei B2B-Rechnungen (E-Rechnung) ist er weniger relevant, da Unternehmen die Vorsteuer abziehen.

E-Rechnung vom Smartphone erstellen

Als Handwerker sind Sie viel unterwegs. Die gute Nachricht: E-Rechnungen lassen sich auch mobil erstellen.

Mobile Optionen

1. Web-Generator im Browser

  • Unser E-Rechnungsgenerator funktioniert auch auf dem Smartphone
  • Keine App-Installation nötig
  • Alle Daten bleiben lokal

2. Handwerker-Apps mit E-Rechnung

  • Spezialisierte Apps für Handwerker
  • Oft mit Zeiterfassung kombiniert
  • Exportfunktion für ZUGFeRD/XRechnung

3. Cloud-Buchhaltung

  • Lexoffice, sevDesk, Billie etc.
  • Rechnungen von überall erstellen
  • Automatische E-Rechnungs-Generierung

Workflow: Rechnung direkt beim Kunden

  1. Auftrag abschließen
  2. Smartphone zücken
  3. Material und Arbeitszeit eingeben
  4. E-Rechnung generieren
  5. Per E-Mail an Kunden senden

Vorteile der mobilen Rechnungsstellung

  • Schnellere Zahlung: Rechnung sofort nach Abschluss
  • Keine vergessenen Positionen: Direkt vor Ort erfassen
  • Weniger Büroarbeit: Abends keine Rechnungen mehr schreiben
  • Professioneller Eindruck: Moderne Arbeitsweise

Tipps für die mobile Nutzung

Vorlagen nutzen:

  • Häufige Leistungen als Vorlagen speichern
  • Materialpreise hinterlegen
  • Stundensätze vorausfüllen

Gute Internetverbindung:

  • WLAN beim Kunden nutzen
  • Oder: Offline-fähige App wählen

Unterschrift:

  • Digitale Unterschrift des Kunden einholen
  • Oder: Auftragsbestätigung separat

Integration mit Handwerker-Software

Viele Handwerksbetriebe nutzen bereits Branchensoftware. Die gute Nachricht: Die meisten Programme unterstützen mittlerweile E-Rechnungen.

Beliebte Handwerker-Software mit E-Rechnung

SoftwareE-RechnungZUGFeRDXRechnung
TopKontor Handwerk
TAIFUN Handwerk
Sage 50 Handwerk
Handwerk digital
Lexoffice
sevDesk

Worauf beim Software-Update achten?

Prüfen Sie:

  • Ist E-Rechnung im Funktionsumfang enthalten?
  • Welche Formate werden unterstützt?
  • Ist ein Update erforderlich?
  • Fallen Zusatzkosten an?

Kontaktieren Sie Ihren Anbieter:

  • Fragen Sie nach E-Rechnungs-Funktionalität
  • Lassen Sie sich die Nutzung zeigen
  • Prüfen Sie, ob Validierung integriert ist

Wenn Ihre Software keine E-Rechnung kann

Option 1: Software-Update

  • Neueste Version installieren
  • E-Rechnung nachträglich freischalten

Option 2: Zusatz-Tool

  • Rechnung als PDF/Daten exportieren
  • Mit E-Rechnungs-Konverter umwandeln

Option 3: Separater Generator

  • Unseren kostenlosen Generator nutzen
  • Daten manuell übertragen
  • Für gelegentliche B2B-Rechnungen praktikabel

Datenaustausch automatisieren

Für größere Betriebe:

  • API-Schnittstellen nutzen
  • Export-/Import-Funktionen einrichten
  • Buchhaltung direkt anbinden

Muster-E-Rechnung für Handwerker

Hier ein komplettes Beispiel einer Handwerker-E-Rechnung:

Kopfdaten

FeldInhalt
RechnungsnummerRE-2026-0042
Rechnungsdatum26.01.2026
Leistungsdatum25.01.2026
Zahlungsziel14 Tage (09.02.2026)

Absender (Handwerker)

Elektro Müller GmbH Handwerkerstraße 15 12345 Musterstadt

Tel: 01234 56789 E-Mail: info@elektro-mueller.de

Steuernummer: 12/345/67890 USt-IdNr.: DE123456789

IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00 BIC: COBADEFFXXX

Empfänger (Kunde)

Autohaus Schmidt GmbH Industriestraße 42 12345 Musterstadt

Kundennummer: K-1234

Positionen

Pos.BeschreibungMengeEinheitEinzelpreisMwSt.Gesamt
1LED-Hallenstrahler 100W4Stk.89,00 €19%356,00 €
2Kabel NYM-J 5x2,550m2,40 €19%120,00 €
3Kleinmaterial1Pausch.35,00 €19%35,00 €
4Montage- und Elektroarbeiten6Std.62,00 €19%372,00 €
5Anfahrt1Pausch.45,00 €19%45,00 €

Summenblock

Betrag
Nettobetrag928,00 €
+ 19% MwSt.176,32 €
Gesamtbetrag1.104,32 €

Zahlungshinweis

Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag innerhalb von 14 Tagen auf das oben genannte Konto. Bei Skonto (2% bei Zahlung innerhalb 7 Tagen): 1.082,23 €

Als E-Rechnung

Diese Rechnung wird als ZUGFeRD-PDF erstellt:

  • Visuell wie oben dargestellt
  • XML-Daten eingebettet für automatische Verarbeitung
  • Profil: EN 16931 (EU-konform)