Kleinunternehmer-Rechnung kostenlos erstellen.

Rechnung ohne Umsatzsteuer nach §19 UStG - mit automatischem Pflichthinweis

§19 UStGKeine AnmeldungDSGVO-konform

Absender (Ihre Daten)

Logo hochladen

PNG, JPG oder WebP (max. 500 KB, empfohlen: 300x100 px)

Das Bild wird nur in Ihrem Browser verarbeitet und nicht auf unsere Server hochgeladen.

Empfänger (Kunde)

Rechnungsdetails

Rechnungspositionen

Summe: 0,00 €

Summen

Nettobetrag:0,00 €
Gesamtbetrag:0,00 €

Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Zusätzliche Angaben

Design anpassen

Aktuell: #1e40af
Aktuell: #059669
Ihre Farbkombination

Moderner Stil, Standard Layout

Als Kleinunternehmer nach §19 UStG dürfen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen. Der Pflichthinweis wird automatisch in Ihre Rechnung eingefügt.

Datenschutz & Sicherheit

  • Alle Daten werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet - keine Speicherung auf unseren Servern.
  • Die PDF wird clientseitig generiert und direkt auf Ihr Gerät heruntergeladen.
  • 100% DSGVO-konform durch Privacy by Design.

Wichtige Hinweise für Kleinunternehmer

Der Pflichthinweis auf der Rechnung

Als Kleinunternehmer müssen Sie auf jeder Rechnung einen Hinweis anbringen, warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Dieser Generator fügt automatisch den korrekten Hinweis ein:

“Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.”

Vorteile der Kleinunternehmerregelung

  • Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung: Sie müssen keine monatlichen oder vierteljährlichen Meldungen ans Finanzamt machen.
  • Einfachere Buchhaltung: Da Sie keine Umsatzsteuer verbuchen müssen, vereinfacht sich Ihre Buchführung erheblich.
  • Attraktiver für Privatkunden: Da Sie keine MwSt. aufschlagen, können Ihre Preise für Endkunden niedriger sein.

Nachteile der Kleinunternehmerregelung

  • Kein Vorsteuerabzug: Sie können die Umsatzsteuer aus Ihren Einkäufen nicht vom Finanzamt zurückfordern.
  • Umsatzgrenze: Sie müssen Ihre Umsätze im Auge behalten, um die Grenzen nicht zu überschreiten.

Häufige Fragen zur Kleinunternehmer-Rechnung

Was ist ein Kleinunternehmer nach §19 UStG?

Kleinunternehmer sind Unternehmer, deren Umsatz im Vorjahr 22.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird. Sie sind von der Umsatzsteuer befreit, dürfen aber auch keine Vorsteuer geltend machen.

Was muss auf einer Kleinunternehmer-Rechnung stehen?

Alle üblichen Pflichtangaben einer Rechnung (Name, Adresse, Rechnungsnummer, Datum, Leistungsbeschreibung, etc.) PLUS der Pflichthinweis: "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" oder "Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß §19 UStG".

Darf ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?

Nein! Als Kleinunternehmer dürfen Sie KEINE Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen. Wenn Sie dies versehentlich tun, schulden Sie diese Steuer dem Finanzamt, auch wenn Sie eigentlich befreit sind.

Brauche ich eine Steuernummer auf der Rechnung?

Ja, auch Kleinunternehmer müssen ihre Steuernummer auf der Rechnung angeben. Eine USt-IdNr. ist für Kleinunternehmer nicht erforderlich (und bei reinen Inlandsumsätzen auch nicht üblich).

Wann verliere ich den Kleinunternehmerstatus?

Wenn Ihr Umsatz im Vorjahr 22.000 € überschritten hat ODER im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € übersteigt, entfällt die Kleinunternehmerregelung ab dem Folgejahr bzw. sofort. Sie müssen dann Umsatzsteuer berechnen.

Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Ja, Sie können beim Finanzamt auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten (Option zur Regelbesteuerung). Dies ist sinnvoll, wenn Sie viel Vorsteuer aus Einkäufen zurückbekommen würden. Die Bindung beträgt 5 Jahre.