Vollmacht

Patientenverfügung - Kostenlos erstellen

Schriftliche Willenserklärung für medizinische Maßnahmen. Legt fest, welche Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

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Patientenverfügung

Die Patientenverfügung enthält sehr persönliche medizinische Entscheidungen. Wir empfehlen, diese gemeinsam mit Ihrem Hausarzt oder einer Beratungsstelle auszufüllen.

Umfang der Vollmacht

Festlegung von Wünschen zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerzbehandlung, künstlicher Ernährung, Wiederbelebung und Sterbebegleitung.

Gültigkeit

Die Patientenverfügung ist sofort gültig und sollte regelmäßig (alle 1-2 Jahre) überprüft und ggf. neu unterschrieben werden. Sie ist für Ärzte verbindlich.

Das muss Ihre Patientenverfügung enthalten

Vollständige persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse)
Konkrete Festlegung zu einzelnen medizinischen Maßnahmen
Beschreibung der Situationen, in denen die Verfügung gelten soll
Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift
Optional: Benennung einer Vertrauensperson
Empfehlung: Kombination mit Vorsorgevollmacht

Wichtige Hinweise

  • • Diese Vorlage dient als Muster und sollte an individuelle Bedürfnisse angepasst werden.
  • • Bei wichtigen Entscheidungen empfehlen wir eine rechtliche Beratung.
  • • Für Grundstücksgeschäfte ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich.
  • • Registrieren Sie Vorsorgedokumente im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

Häufige Fragen zur Patientenverfügung

Ist eine Patientenverfügung für Ärzte bindend?
Ja, seit 2009 ist die Patientenverfügung gesetzlich geregelt (§ 1901a BGB). Ärzte müssen den Patientenwillen beachten, wenn die Verfügung auf die aktuelle Situation zutrifft. Sie hat Vorrang vor dem Willen von Angehörigen.
Muss die Patientenverfügung notariell beglaubigt werden?
Nein, eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. Die schriftliche Form mit eigenhändiger Unterschrift reicht aus. Eine notarielle Beurkundung kann aber sinnvoll sein, um Zweifel an der Echtheit auszuschließen.
Wie oft sollte ich die Patientenverfügung aktualisieren?
Es empfiehlt sich, die Patientenverfügung alle 1-2 Jahre zu überprüfen und erneut zu unterschreiben – auch wenn sich nichts ändert. So dokumentieren Sie, dass Ihr Wille aktuell ist. Bei Änderungen der Lebensumstände sollten Sie anpassen.
Wo sollte ich die Patientenverfügung aufbewahren?
Bewahren Sie das Original an einem bekannten Ort auf und informieren Sie Angehörige. Sinnvoll ist auch: Registrierung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, Hinweiskarte im Portemonnaie, Kopie an Hausarzt und Vertrauensperson.
Brauche ich zusätzlich eine Vorsorgevollmacht?
Dringend empfohlen! Die Patientenverfügung regelt nur medizinische Behandlungen. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht einer Vertrauensperson, in Ihrem Sinne zu entscheiden und gegenüber Ärzten zu handeln. Beide Dokumente ergänzen sich.

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